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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Parkplatzbuchungssystem

Aktualisiert am 17.11.2009

 

I. Geltungsbereich

Die Nutzung des Parkplatzbuchungssystems und der von der Parken in Mainz GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Soweit Regelungen nicht enthalten sind, wie z. B. hinsichtlich einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

II. Vertragsabschluss

1.Das Absenden der Buchung an die Parken in Mainz GmbH (im Folgenden: PMG) stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrags dar.


2. Die PMG verschickt eine E-Mail, die die Buchung bestätigt und deren Einzelheiten, wie gebucht, aufführt. Damit kommt ein Vertrag mit diesem Inhalt zustande.


3. Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich.


4. Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Einstellung seines Kraftfahrzeugs in der von der PMG bewirtschafteten öffentlichen Parkfläche Parkhaus PLATZHIRSCH, Am Südpark 7–11, 65451 Kelsterbach für den in der Buchung vereinbarten Zeitraum.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.

Ausgenommen von der Nutzungsberechtigung sind ausschließlich als Kurzhalteparkflächen gekennzeichnete Bereiche.


5.
a) Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. auch Zif. III.5.a).


b) Die PMG ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Parkgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen (vgl. auch Zif. III.5.b).


6. Die Einfahrt ist nur mit Fahrzeugen möglich, die eine Gesamthöhe von unter 2,10 m aufweisen.


7. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrags.


8. Das Parkticket ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmt.


9. Auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände gelten die Vorschriften des StVG und der StVO.


10.
a) Mit der Buchung und/oder dem Befahren des Geländes versichert der Kunde, dass der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs zur Zeit des Befahrens im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug betriebssicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert ist.


b) Die PMG kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass o. a. Voraussetzungen nicht erfüllt sind und der Kunde entsprechende Nachweise (insbesondere Fahrerlaubnis, TÜV-Plakette, Versicherungsnachweis) nicht vor Ort bereithält.

 

III. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen

1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer der PMG gegenüber erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, Stornierungen schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang der Erklärung bei der PMG. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist für Sie kostenlos.

Best Price Buchungen können nicht geändert oder storniert werden.


2. Nach dieser Frist erheben wir eine Stornierungspauschale in Höhe des 24-Stunden-Tarifs, zurzeit 12,50 €. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.


3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich unter der Anschrift Parkhaus PLATZHIRSCH, Am Südpark 7–11, 65451 Kelsterbach gemeldet werden und noch entsprechende Stellplatzkapazität besteht.

Best Price Buchungen können nicht geändert oder storniert werden.


4. Spätere Stornierungen, Umbuchungen und/oder Änderungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die PMG behält sich daneben in Fällen von Stornierungen, Umbuchungen und/oder nachträglichen Änderungen gebuchter Leistungen vor, vom Kunden die Rücksendung der ausgegebenen Vertragsunterlagen zu verlangen.


5.
a) Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die PMG kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt (vgl. auch Zif. II.5.a).


b) Die PMG ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Parkgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen (vgl. auch Zif. II.5.b).

 

IV. Haftung

1. Die PMG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.


2. Für sonstige Schäden haftet die PMG bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


3.
a) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.


b) Dieser beträgt je Fahrzeug höchstens 20.000,00 €.


4. Soweit die Haftung der PMG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der PMG, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.

5.Keine Haftung besteht für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle auf dem Betriebsgelände.


6. Die PMG haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.


7. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

 

V. Shuttleservice

1. Die PMG bietet dem Kunden sowie etwaigen Mitreisenden einen unentgeltlichen Beförderungsdienst vom Parkplatz-/Parkhausgelände zum Flughafen Frankfurt am Main an.


2. Die Beförderung zum Abflugterminal 1 erfolgt in der Regel alle 20 Minuten und kann auch als Sammeltransport erfolgen, sodass Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind.


3. Auffallende alkoholisierte und/oder randalierende Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.


4. Der Kunde hat für pünktliches Erscheinen, auch seiner Mitreisenden, zu sorgen. Wir empfehlen mindestens eine halbe Stunde für das Parken im Parkhaus Platzhirsch und den Shuttletransport zum Flughafen einzuplanen.


5. Eine Haftung seitens der PMG für Nicht- bzw. nicht rechtzeitiges Erscheinen insbesondere am Check-in oder zum Flug besteht, soweit den Zif. V.3. und 4. nicht Genüge getan wird, nicht.


6. Im Übrigen haftet die PMG nach Maßgabe der Regelungen nach Zif. IV.1–3.a für eine verspätete Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main nur, wenn die Angaben des Kunden in der Buchungsanfrage korrekt waren und in der Buchungsbestätigung enthalten sind, insbesondere Übergepäck (Menge und/oder Gewicht höher, als in den Bedingungen der Charter- bzw. Linienfluggesellschaften für kostenlose Beförderung enthalten) und/oder Sondergepäck (insbesondere Surfbrett, Tauchausrüstung, Ski etc.) angemeldet und von der PMG bestätigt wurden.